Leistungsübersicht


Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht wird Herr Rechtsanwalt Jochen Bauer seit 2002 von mehreren Gerichten im Rhein-Neckar-Raum als Insolvenzverwalter bestellt.

 

Herr Rechtsanwalt Jochen Bauer ist Mitgeschäftsführer der BDHW EWIV, einem Zusammenschluss von Insolvenzverwaltern, die über langjährige Berufserfahrung im Bereich der Insolvenzverwaltung und Sanierung verfügen. Über die BDHW EWIV hegen wir darüber hinaus Kontakt mit ausländischen Kollegen. So kommen drei Mitglieder der BDHW EWIV aus Frankreich und der Slowakei, was sich insbesondere bei grenzüberschreitenden Insolvenzen auszahlt.

 

Darüber hinaus arbeiten wir seit vielen Jahren eng mit der Rondik Steuerberatungsgesellschaft mbH zusammen, einer Steuerkanzlei, die sich auf das insolvenzrechtliche Steuerrecht mit all seinen Besonderheiten spezialisiert hat.

 

Gerichtlicher Bereich

 

Im Bereich der Insolvenzverwaltung wird Herr Rechtsanwalt Jochen Bauer fortlaufend zum Insolvenzverwalter über das Vermögen von Personen- und Kapitalgesellschaften bestellt. An erster Stelle stehen hierbei die (auch vorläufige) Betriebsfortführung und Betriebssanierung. Erst wenn für beide Möglichkeiten keine Aussicht auf Erfolg besteht, leiten wir die Liquidation ein. So werden Gläubiger und Arbeitnehmer umfassend geschützt.

 

Besonderes Augenmerk legen wir im Rahmen der Insolvenzverwaltung auf die Durchsetzung etwaiger Anfechtungsansprüche. So werden zum einen ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig gemacht, was allen Gläubigern zu Gute kommt. Zum anderen wird die Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens damit gewährleistet.

 

Darüber hinaus erfasst die Insolvenzverwaltung auch die Betreuung von Insolvenzverfahren über das Vermögen von Einzelunternehmern und Verbraucherinsolvenzen.

 

Außergerichtlicher Bereich

 

a) Kapital- und Personengesellschaften

 

Im Bereich der Insolvenz- und Sanierungsberatung beraten wir umfassend Firmen im Vorfeld einer möglichen Insolvenz. Hierbei steht die Beseitigung und zukünftige Vermeidung von Insolvenzgründen inklusive Vergleichsverhandlungen mit allen Beteiligten an erster Stelle.  

Erst wenn die vorgenannte Maßnahme nicht realisierbar ist und die Insolvenzantragspflicht feststeht, stellen wir ordnungsgemäß Insolvenzantrag und sind darüber hinaus im (vorläufigen) Insolvenzverfahren beratend tätig.

 

b) Geschäftsführer und Gesellschafter

 

Bereits im Vorfeld einer anstehenden Insolvenz beraten wir Gesellschafter und Geschäftsführer von Unternehmen in der Krise. Zum einen sind die Möglichkeiten einer Insolvenzvermeidung zu erörtern, zum anderen das eventuelle Bestehen einer Insolvenzantragspflicht.

 

Wir klären ferner bereits im Vorfeld das Bestehen von eventuellen Haftungen ab und durchleuchten die von den Gesellschaftern bzw. Geschäftsführern oder Dritten gestellten Sicherheiten.

 

Im eröffneten Verfahren vertreten wir Geschäftsführer und Gesellschafter gegenüber dem Insolvenzverwalter, den Gläubigern, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden.

 

c) Gläubiger

 

Gläubiger in Insolvenzverfahren unterstützen wir umfassend. Hierbei beschränken wir uns nicht lediglich auf die Forderungsanmeldung. Auch die Teilnahme an Gläubigerversammlungen und die Wahrnehmung der Interessen im Gläubigerausschuss gehören zu unserem Leistungsspektrum. Darüber hinaus setzen wir bestehende Sicherheiten effektiv durch.

 

Da unsere Kanzlei ein besonderes Augenmerk auf die Aufdeckung und Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen legt, sind wir entsprechend auch für die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung gewappnet. Die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen nach dem Anfechtungsgesetz außerhalb des Insolvenzverfahrens übernehmen wir daher ebenso wie die Abwehr von unberechtigt geltend gemachten Anfechtungsansprüchen innerhalb des Insolvenzverfahrens. 

 

d) Insolvenzverwalter

 

Im Bereich des Anfechtungsrechts haben wir bereits für viele Kanzleien Anfechtungsansprüche durchgesetzt. 

 

Nach Überlassung entsprechender Unterlagen durch den Insolvenzverwalter übernehmen wir daher auch Mandate, welche die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen zum Gegenstand haben.

 

e) Einzelunternehmer

 

Bei (ehemaligen) Einzelunternehmern stellt sich bereits die Frage, ob die Regelungen des Verbraucher- oder des Regelinsolvenzverfahrens Anwendung finden. Wir treffen eine sichere Abgrenzung. Darüber hinaus sind Möglichkeiten einer Fortführung zu erörtern. Wenn sich der Geschäftsbetrieb nicht sanieren lässt bzw. die Insolvenzantragstellung unumgänglich wird, erstellen wir die Antragsunterlagen und begleiten Sie durch das Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung.

 

f) Verbraucher

 

Bei Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens obligatorisch. Ohne die Durchführung des vorgenannten Verfahrens kann ein Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht erfolgreich gestellt werden und die beabsichtigte Restschuldbefreiung bleibt aus.

 

Zwar führen auch viele Beratungsstellen die außergerichtliche Schuldenbereinigung durch. Oftmals sind diese Beratungsstellen jedoch derart überlastet, dass es einige Monate dauert, bis es zu einer ersten Terminvereinbarung kommt.

 

Für den Verbraucher bedeutet dies ungenutzte Zeit, die die Erteilung der Restschuldbefreiung hinauszögert.

 

Wir bieten daher die Durchführung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens, die Stellung eines Verbraucherinsolvenzantrags ohne Zeitverlust sowie die Vertretung im Verfahren an.